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Beauftragung zur Seelsorglichen Begleitung

Am Donnerstag, dem 16.11.2023, erhielten zwölf Personen im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe im Hohen Dom zu Paderborn ihre Beauftragung zur Seelsorglichen Begleitung. Darunter war auch Frau Theresia Schubert, die als Pflegehelferin im Altenheim St. Franziskus, Beringhausen, tätig ist. Die Urkunden zur Beauftragung, die vom Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck unterschrieben worden waren, wurden von Herrn Domkapitular Dr. Thomas Witt überreicht. Als Evangelium hatten die Kursteilnehmer/-innen die Perikope ausgewählt, in der erzählt wird, wie Jesus nach seiner Auferstehung den beiden Jüngern auf dem Weg nach Emmaus begegnet, ohne dass diese ihn zunächst erkannt hätten. Während des Weges hat Jesus die Jünger im Licht der Heiligen Schrift in die ganze Bedeutung der Ereignisse eingeführt. Den Jüngern brannte dabei das Herz, doch erst in dem Moment, als er mit ihnen zu Tisch saß und das Brot für sie brach, gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn. In der Predigt und auch im weiteren Verlauf des Abends wurde deutlich, dass diese Art der Begleitung, wie Jesus sie den Emmaus-Jüngern geschenkt hat, auch die rechte Art ist, in der die Seelsorglichen Begleiter/-innen die ihnen anvertrauten Menschen begleiten sollen. Nach dem Festgottesdienst gab es einen Empfang im Haus Maria Immaculata, bei dem die Kursteilnehmer/-innen auch noch ihre Zertifikate erhielten. Ein gemütliches Beisammensein mit verschiedenen Speisen und Getränken rundete den schönen Abend ab. Wir wünschen Frau Schubert für ihren künftigen Dienst als Seelsorgliche Begleiterin in unserer Einrichtung von ganzem Herzen alles Gute und Gottes reichen Segen.

Schw. M. Anke Junker

Im Text der Urkunde heißt es:

Der Dienst erfolgt in Abstimmung zwischen der Einrichtungsleitung und dem Leiter des Pastoralen Raumes/Pastoralverbundes. Er umfasst die Vielzahl der seelsorglichen Tätigkeitsfelder in einer stationären Einrichtung und ist gemäß der Rahmenordnung vom 01. Juni 2011 und dem Seelsorgekonzept der Einrichtung auszuüben. Die Dienstaufsicht verbleibt beim Anstellungsträger, während die Fachaufsicht von der/dem Diözesan­beauftragten für die Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe wahrgenommen wird.
Mit der Beauftragung lege ich Ihnen die geistliche und fachliche Begleitung sowie die Teilnahme an weiteren Fortbildungen nahe.
Diese Beauftragung gilt für drei Jahre.
Möge dieser wertvolle Dienst am Nächsten vielen Menschen die heil- und frohmachende Botschaft Jesu Christi in Wort und Tat lebendig werden lassen. Für Ihren Dienst wünsche ich Ihnen Gottes reiche Segen.
Paderborn, 16. November 2023


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